3.14. Dr. med. I._____ führte in seinem Bericht vom 11. Juli 2017 aus, vom 8. Juni bis 10. August 2012 sei erstmals die Hospitalisation auf der psychosomatischen Abteilung der E._____ erfolgt. Dort habe eine psychische Stabilisierung erreicht und der Paarkonflikt aufgearbeitet werden können. Im Anschluss daran sei die Reintegration an den alten Arbeitsplatz erfolgt, unter der Auflage, nicht mehr im Grossraumbüro zu arbeiten und dass die Klägerin keine Leitungsfunktion mehr übernehmen müsse. Die Klägerin habe jedoch an diesem Arbeitsplatz die volle Leistungsfähigkeit nicht mehr erreicht und sei freigestellt worden.