(IV-act. 39 S. 2). Das aktuell mögliche Pensum einzuschätzen, sei für die Klägerin schwierig. Ein Einstieg bei ca. 40 % mit anschliessender Steigerung im Sinne eines Arbeitstrainings würde die Klägerin sehr begrüssen. Ihr Wunschpensum wäre 80 – 90 %. Bezüglich Zukunftspläne gab die Klägerin an, in einem ca. 80%-Pensum als Naturheilpraktikerin arbeiten zu wollen (IV-act. 39 S. 4).