mehr zu ihrem alten Leistungsverhalten gefunden. Sie leide schnell an Reizüberflutungen. Sie habe diese zwar besser im Griff, indem sie grosse Menschenmengen meide, sich viel zurückziehe und Entspannungsübungen mache, es sei jedoch nach wie vor eine Schwachstelle (IV-act. 39 S. 1). Bezüglich beruflicher Situation wurde festgehalten, die Klägerin befinde sich seit 2016 in Ausbildung zur eidgenössisch diplomierten Naturheilpraktikerin. Die Schultage seien Mittwoch, Samstag und Sonntag. Die Ausbildung daure bis 2019 und helfe der Klägerin, mit der eigenen Krankheit besser umzugehen und die Reizüberflutung besser einzudämmen (IV-act. 39 S. 2).