3.13. Am 9. Mai 2017 wurde ein telefonisches Erstgespräch zwischen der Klägerin und der IV-Stelle, Abteilung Integration, durchgeführt. Die Klägerin gab darin an, im Jahr 2012 aufgrund der jahrzehntelangen belastenden Situation einen Zusammenbruch im Sinne einer Depression erlitten zu haben. Sie sei diesbezüglich während neun Wochen in der E._____ hospitalisiert gewesen. Im Sommer 2014 sei schliesslich die Diagnose eines Asperger- Syndroms gestellt worden. Dies habe der Klägerin eine Erleichterung gebracht, in dem Sinne, dass sie ihrem Verhalten / ihrem Anderssein einen Namen habe geben können. Seit diesem Zusammenbruch habe sie nie - 11 -