sei möglich, da sie die verordneten Medikamente gut vertrage. Aus psychologischer Sicht sei ihr Gesundheitszustand jedoch noch sehr unstabil (IV-act. 16). 3.5. Gemäss Aktennotiz vom 30. November 2012 teilte die Klägerin dem Sachbearbeiter der IV-Stelle am 30. November 2012 telefonisch mit, dass sie wieder zu 70 % in der Informatik arbeite und es ihr jetzt besser gehe (IVact. 17).