3.4. Psychotherapeutin lic. phil. F._____ führte in ihrem Schreiben vom 26. November 2012 aus, die Klägerin sei seit August 2010 bei ihr in psychotherapeutischer Behandlung. Anfänglich seien private Probleme Thema der Therapie gewesen, bald habe sich jedoch gezeigt, dass die Situation am Arbeitsplatz sehr belastend sei. Die unklaren Strukturen in den Arbeitsabläufen bei gleichzeitig sehr hohem Leistungsdruck hätten bei der Klägerin zu einem Erschöpfungszustand mit depressiven Symptomen geführt. Unterdessen arbeite die Klägerin wieder 70 % an einem neuen Arbeitsplatz. Dies -9-