Naturheilpraktikerin TEN absolvieren können (Klageantwort Rz. 24). Ein sachlicher Konnex zwischen der aufgrund der im Jahr 2012 diagnostizierten schweren depressiven Episode, Panikattacken bei Überlastung am Arbeitsplatz vor dem Hintergrund soziophobischer Ängste sowie Probleme in der Partnerschaft bestandenen Arbeitsunfähigkeit und der aufgrund der im Jahr 2017 diagnostizierten Autismusspektrumsstörung eingetretenen Invalidität bestehe nicht (Klageantwort Rz. 63 f.). Auch der zeitliche Konnex sei unterbrochen.