2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 2. Oktober 2024 wurde die Stiftung Auffangeinrichtung im Verfahren beigeladen und ihr die Möglichkeit eingeräumt, innert 30 Tagen eine Stellungnahme einzureichen. Mit Eingabe vom 1. November 2024 nahm die Beigeladene innert Frist Stellung. -4- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: