" 1. Es seien der Klägerin zulasten der Beklagten die gesetzlich und reglementarisch geschuldeten Renten von mindestens Fr. 43'910.00 pro Jahr (angepasst an den massgebenden Invaliditätsgrad) ab spätestens 1. Januar 2018 zuzusprechen zzgl. Zins zu 5 % ab heute. 2. Eventuell sei die Stiftung Auffangeinrichtung zum Prozess beizuladen. 3. Die Beklagte sei zu verpflichten, ihr vollständiges Dossier mit den Berechnungsgrundlagen für eine gesetzliche und eine reglementarische Rente zu edieren und detailliert zu begründen. -3-