1.2. Die Klägerin war vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2016 als [...] erneut beim Kanton Aargau in einem Teilzeitpensum angestellt und in dieser Eigenschaft im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der Beklagten versichert. Per 1. Januar 2016 meldete sich die Klägerin erneut bei der Unia Arbeitslosenkasse zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung an. Am 27. April 2017 meldete sich die Klägerin bei der IV-Stelle erneut zum Bezug von Leistungen der IV (berufliche Integration/Rente) an. Mit Verfügungen vom 13. Oktober und 17. November 2020 sprach die IV-Stelle der Klägerin eine halbe Invalidenrente ab dem 1. Januar 2018 zu.