1. 1.1. Die 1975 geborene Klägerin war vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Juli 2013 in einem Pensum von 90 % beim Kanton Aargau als [...] angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert. Die Klägerin meldete sich am 19. September 2012 bei der SVA Aargau, IV-Stelle (IV-Stelle), zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Mit Verfügung vom 15. Mai 2013 lehnte diese das Leistungsbegehren mangels einer andauernden Einschränkung der Arbeitsfähigkeit ab. In der Folge beantragte die Klägerin bei der Unia Arbeitslosenkasse Arbeitslosenentschädigung ab 1. August 2013.