Krankentaggeldleistungen – Koordinations- und Überentschädigungsfragen beim Zusammenfallen von Leistungen der freiwilligen Krankentaggeldversicherung mit Erwerbsausfallentschädigungen des Sozialversicherungsrechts, 2016, S. 103 f.). Entsprechend hat die Klägerin im für sie günstigsten Fall gegenüber der Beklagten maximal Anspruch auf Leistungen im Umfang der für sie (theoretisch) höchstmöglichen Arbeitslosenentschädigung.