__ GmbH äquivalente Stellung im gleichen respektive einem ähnlichen Bereich und mit vergleichbarer Entlöhnung tätig gewesen wäre. Dies würde weiter durch den Umstand bekräftigt, dass die Mehrheit der arbeitslosen Personen, statistisch gesehen, weniger als sechs Monate arbeitslos sei (Klage, Rz. 45 ff. mit Verweis unter anderem auf den Lebenslauf der Klägerin in KB 28 sowie Nachweise von Arbeitsbemühungen in KB 29 f., Replik, Rz. 41 ff. mit Verweis unter anderem auf ein Schreiben eines Head Hunters vom 18. Januar 2024 in RB 8 sowie eine Liste von Kontakten der Klägerin vom 4. Januar 2024 in RB 9, Stellungnahme der Klägerin vom 22. März 2024, Rz. 7 ff.