4.3. 4.3.1. Die Klägerin führt weiter an, es würden konkrete Indizien dafür sprechen, dass sie ohne Krankheit eine Erwerbstätigkeit ausüben würde respektive ausgeübt hätte. Insbesondere aus ihrem Lebenslauf, ihrer Arbeitserfahrung, ihren Qualifikationen und ihren Bemühungen um eine neue Anstellung würde sich ohne Weiteres ergeben, dass sie im hypothetischen Gesundheitsfall wiederum in einer der bisherigen Tätigkeit für die C._____ GmbH äquivalente Stellung im gleichen respektive einem ähnlichen Bereich und mit vergleichbarer Entlöhnung tätig gewesen wäre.