krankheitsbedingte Reduktion der Arbeitsleistung der Klägerin Grund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch deren damalige Arbeitgeberin war, wie die Beklagte zutreffend vorbringt (vgl. hierzu Klageantwort, S. 3 und S. 8 f., sowie Duplik, S. 9). Vielmehr fand ein Wandel im Aufgabenbereich der Klägerin statt, welchen diese nicht umfassend respektive – nach der Beurteilung der damaligen Arbeitgeberin – nicht genügend mittragen konnte (Kündigungsschreiben vom 9. November 2020 in AB 1), respektive die Position der Klägerin wurde aufgrund von Restrukturierungsmassnahmen redundant (Kündigungsschreiben vom 20. November 2020 in AB 2 [auch KB 8]).