4.2. 4.2.1. Nach übereinstimmenden Parteivorbringen kündigte die ehemalige Arbeitgeberin der Klägerin das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 9. respektive 20. November 2020 per 28. Februar 2021. Das Arbeitsverhältnis endete schliesslich aufgrund der Erkrankung der Klägerin per 31. August 2021 (Klage, Rz. 13, und Klageantwort, S. 3; vgl. die Kündigungsschreiben im AB 1 und AB 2 [auch KB 8]). Die Klägerin räumt in ihren Rechtsschriften selbst ein, es sei ihr erst nach der Kündigung ("in der Folge") "per Ende Januar 2021" eine volle Arbeitsunfähigkeit attestiert worden (Klage, Rz.