2.3. Mit Replik vom 9. Februar 2024, Duplik vom 6. März 2024 und klägerischer Stellungnahme vom 22. März 2024 hielten die Parteien an ihren Rechtsbegehren fest. -3- 2.4. Am 3. September 2024 fand vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau eine Hauptverhandlung statt, welche sich auf die Partei- respektive Schlussvorträge beschränkte. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: