Die Beklagte richtete der Klägerin zunächst anhand des ihr gemeldeten versicherten Verdiensts Krankentaggelder aus. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses reduzierte sie ihre Leistungen dann auf den Höchstbetrag des versicherten Verdiensts gemäss AVIG und stellte ihre Leistungen schliesslich per Ende Juli 2022 ein. 2. 2.1. Mit Klage vom 21. August 2023 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Beklagte zu verurteilen, der Klägerin Krankentaggelder im Teilbetrag von CHF 30'000.- zu bezahlen.