Ablauf der Leistungspflicht des Krankentaggeldversicherers [Klageantwort Rz. 5]) eine reglementarische halbe Rente aus (vgl. Schreiben der Beklagten vom 9. Mai 2017 in AB 5 und KB 5). Nachdem die Viertelsrente der IV bereits erstmals mit Verfügung vom 6. März 2019 rückwirkend per März 2017 aufgehoben worden war (IV-act. 57), erbrachte die Beklagte ebenfalls keine Leistungen mehr (AB 6). Nach Rechtskraft der IV-Verfügung vom 14. September 2022 leistete die Beklagte der Klägerin ab 21. März 2017 durchgehend eine Viertelsrente (KB 6) und nahm dabei eine Verrechnung mit den zu viel ausbezahlten (halben) Renten für den Zeitraum von 21. März 2017 bis März 2019 (vgl. AB 6) vor (AB 8).