1.2. Die Beklagte richtete der Klägerin ab 21. März 2017 zunächst eine reglementarische halbe Invalidenrente aus, die sie in der Folge mit Schreiben vom 18. März 2019 per Ende Februar 2017 wieder aufhob, wobei sie sämtliche erbrachten Rentenleistungen zurückforderte. Nach Rechtskraft der IV-Verfügung vom 14. September 2022 leistete sie der Klägerin eine reglementarische Viertelsinvalidenrente ab dem 21. März 2017. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 8. August 2023 erhob die Klägerin Klage am hiesigen Versicherungsgericht und stellte folgende Rechtsbegehren: