An diesem Ergebnis würde auch eine auf dem Wege der AVBrespektive ZB-Auslegung und nicht durch Vergleichsrechnung begründete Massgeblichkeit von Art. 6 Ziff. 1 Abs. 5 ZB nichts ändern, weshalb auf diesbezügliche Weiterungen zu verzichten ist. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Klage abzuweisen. 5.2. Das Verfahren ist kostenlos (Art. 114 lit. e ZPO).