Entsprechende Behauptungen fehlen indes in den Rechtsschriften des Klägers weitestgehend. So macht dieser in seiner Klage geltend, es würden ihm monatlich vorschussweise Lohnzahlungen ausgerichtet ("wird der Lohn jeweils als à Konto-Zahlung ausgerichtet, […] dessen Höhe je nach Monat unterschiedlich hoch ausfällt"; Klage. S. 5). Welcher tatsächliche Monatslohn schliesslich nach Abschluss des Geschäfts- oder Kalenderjahres konkret resultiert haben soll, wird aber nicht ausgeführt. Weiter bringt der Kläger vor, es sei im "Kalenderjahr 2021 […] ein AHV-Lohn von CHF 351'720.00 ausgewiesen" (Klage, S. 6), -8-