- nebst Verzugszins von 5% seit 30.06.2023 für den Betrag von CHF 6'744.95 - nebst Verzugszins von 5% 31.07.2023 für den Betrag von CHF 6'969.00 -3- - nebst Verzugszins von 5% seit 31.08.2023 für den Betrag von CHF 14'268.00 2. Weitere Taggeldleistungen werden ausdrücklich vorbehalten. 3. An den weiteren Anträgen gemäss Klage vom 20.07.2023 wird ausdrücklich festgehalten." 2.3. Die Beklagte stellte mit Klageantwort vom 15. November 2023 folgende Rechtsbegehren: