2. Es sei eine Beweisverhandlung durchzuführen. 3. Es sei ein weiterer Schriftenwechsel durchzuführen. 4. Alles unter kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beklagten." 2.2. Nachdem der Kläger mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 28. Juli 2023 zur Angabe eines Streitwerts aufgefordert worden war, stellte dieser mit Eingabe vom 17. August 2023 folgende Rechtsbegehren: