1. Der Kläger war Inhaber und Angestellter der C._____ AG und in dieser Eigenschaft zum Zeitpunkt des Eintritts des hier gegenständlichen Leistungsfalls bei der Beklagten kollektiv krankentaggeldversichert. Diese richtete dem Kläger nach dessen Herzinfarkt am 25. September 2022 ab dem 25. Oktober 2022 Krankentaggelder mit einem Taggeldansatz von Fr. 336.35 aus. 2. 2.1. Mit Klage vom 20. Juli 2023 stellte der Kläger folgende Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte sei zu verpflichten, die Leistungen aus Krankentaggeld-Ver- sicherung rückwirkend per 25.10.2022 auf CHF 657.53 pro Tag zu korrigieren zzgl. Verzugszins von 5%.