3.5. Die Schlussabrechnung der Klägerin vom 13. Januar 2023 (KB 9) sowie das Verzeichnis der Belastungen und Gutschriften (KB 5) weisen zudem Vertragsauflösungskosten von Fr. 500.00 aus. Ziff. 17 des Anschlussvertrages verweist für die Kosten einer Vertragsauflösung auf das Kostenreglement (KB 1, S. 4). Dieses sieht in Ziff. 3 eine Gebühr von Fr. 100.00 pro versicherte Person, mindestens jedoch Fr. 500.00, vor (KB 1, S. 6). Der Anschlussvertrag wurde von der Klägerin am 7. Oktober 2021 per 31. Oktober 2021 gekündigt (KB 8). Der von der Klägerin geltend gemachte Mindestbetrag von Fr. 500.00 ist demnach nicht zu beanstanden.