2.2. Mit Unterzeichnung des Anschlussvertrages (KB 1) verpflichtete sich die Beklagte, der Klägerin die von dieser in Rechnung gestellten Beiträge zu bezahlen (vgl. Ziff. 10 des Anschlussvertrages). 3. 3.1. Gemäss Klageschrift, Eingabe der Klägerin vom 2. Februar 2024 und den eingereichten Klagebeilagen setzt sich die Forderung der Klägerin aus den folgenden Beträgen zusammen: -5-