1.2. Die Klägerin begründet ihre Klage im Wesentlichen damit, dass die Beklagte seit Vertragsbeginn die fälligen Vorsorgebeiträge im Gesamtbetrag von Fr. 22'523.50 bzw. – unter Berücksichtigung der am 31. Januar 2024 erfolgten Meldung des Austritts aus der Personalvorsorge per 31. Juli 2021 – von Fr. 20'707.80 nicht bezahlt habe und ihr überdies auf diese Forderung 5 % Zins seit dem 1. Januar 2023 sowie bis zum 31. Dezember 2022 aufgelaufene Verzugszinsen von Fr. 576.10 und "Inkassokosten" schulde (Klageschrift S. 2; Eingabe vom 2. Februar 2024).