" 1. Es sei die Beklagte zu verpflichten, der Klägerin den Beitragsausstand von CHF 22'523.50, nebst Zins zu 5 % seit dem 01.01.2023, zuzüglich CHF 576.10 Zins bis 31.12.2022 und vertragliche Inkassomassnahmenskosten zu bezahlen. 2. Es sei der in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Q._____ erhobene Rechtsvorschlag vollumfänglich zu beseitigen, 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beklagten." 2.2. Mit Klageantwort vom 29. September 2023 (Datum der Postaufgabe) beantragte die Beklagte sinngemäss die Abweisung der Klage.