123, S. 5). Dieses Vorgehen wurde vom Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.402 vom 14. April 2021 (IV-act. 136) und letztinstanzlich vom Bundesgericht mit Urteil 8C_384/2021 vom 8. Oktober 2021 (IV-act. 138) geschützt. Dabei verwarfen sowohl das Versicherungsgericht in E. 3 seines Urteils (IV-act. 136, S. 4 ff.) als auch das Bundesgericht in E. 6 seines Urteils (IV-act. 138, S. 7 f.) die Rechtsauffassung des Klägers, wonach das Valideneinkommen nicht anhand der Tätigkeit als Metzger zu bemessen sei, sondern der Bemessung vielmehr dessen selbstständige Erwerbstätigkeit als Wirt in den Jahre 1996 bis 2010 oder dessen spätere und nach wie vor ausgeübte Tätigkeit als Sales Ma-