3.4. 3.4.1. Im aufgrund einer Neuanmeldung des Klägers vom 18. November 2017 (vgl. IV-act. 13) durchgeführten invalidenversicherungsrechtlichen Verfahren – in welches die Beklagte nach Lage der IV-Akten gehörig einbezogen worden war – ging die IV-Stelle in ihren Verfügungen vom 29. Juni und 3. August 2020 (IV-act. 126 und 123) von einem Valideneinkommen von Fr. 77'463.00 für das Jahr 2018 aus, wobei sie die Tätigkeit als Metzger zugrunde legte und sich zur konkreten Bemessung des Valideneinkommens auf die Tabellenlöhne der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) stützte (vgl. IV-act. 123, S. 5).