Zum Honorar dazu kommen eine Spesenpauschale von 3 % sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7.7 % bis 31. Dezember 2023 respektive 8.1 % ab dem 1. Januar 2024. Es ergibt sich damit eine Entschädigung von gerundet insgesamt Fr. 3'300.00 (inkl. Auslagen und MwSt.; vgl. § 8c AnwT).