3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge inklusive der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer zulasten der Beklagten 1, eventualiter der Beklagten 2." 2.2. Mit Klageantworten vom 27. Juli respektive 4. September 2023 beantragten die Beklagten die kosten- und entschädigungspflichtige Abweisung der Klage. Die Klägerin verzichtete mit Eingaben vom 8. August beziehungsweise 7. September 2023 auf eine Replik.