2. 2.1. Die Klägerin erhob am 7. Juni 2023 Klage gegen die Beklagte 1 und die Beklagte 2 beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Beklagte 1 sei zu verpflichten, der Klägerin die im entsprechenden Vorsorgeverhältnis versicherten Leistungen seit dem 01.03.2020, zuzüglich Zins von 5% seit dem 01.03.2020 zu gewähren. 2. Eventualiter sei die Beklagte 2 zu verpflichten, der Klägerin die im entsprechenden Vorsorgeverhältnis versicherten Leistungen seit dem 01.03.2020, zuzüglich Zins von 5% seit dem 01.03.2020, zu gewähren. -3-