Die IV- Stelle des Kantons Aargau verneinte mit Verfügung vom 23. Februar 2017 einen Invalidenrentenanspruch der Klägerin und erteilte am 24. Januar 2018 Kostengutsprache für deren Umschulung zur Personalassistentin. Die Umschulung wurde im Februar 2019 erfolgreich abgeschlossen. Aufgrund einer Verschlechterung des Gesundheitszustands prüfte die IV- Stelle des Kantons Aargau in der Folge erneut einen Invalidenrentenanspruch der Klägerin und sprach dieser schliesslich mit Verfügung vom 14. Juni 2021 mit Wirkung ab dem 1. März 2020 eine unbefristete halbe Invalidenrente zu.