1. Die 1983 geborene Klägerin ist gelernte Restaurationsleiterin EFZ und war von August 2011 bis Juli 2013 bei der B._____ AG sowie von August bis September 2013 beim Club C._____ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beklagten 1 beruflich vorsorgeversichert. Am 19. Januar 2014 meldete sie sich wegen psychischer Beschwerden bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich, IV-Stelle, zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese verneinte mit Verfügung vom 20. Februar 2015 einen Invalidenrentenanspruch der Klägerin.