7. Die Beklagte beantragt Verzugszins von 5 % seit Wiederklageeinreichung (Klageantwort Rechtsbegehren Ziffer 2). Die Widerklage wurde mit deren Postaufgabe am 14. August 2023 eingeleitet (BAUMGARTNER/DOLGE/MAR- KUS/SPÜHLER, Schweizerisches Zivilprozessrecht, 10. Aufl. 2018, 11. Kapitel N. 13 f.).