6. 6.1. Die Beklagte beantragt widerklageweise die Rückzahlung von Taggeldern im Umfang von Fr. 78'049.00 zuzüglich Zins von 5 % seit dem 14. August 2023. Sie behauptet, seit dem 9. Januar 2018 seien gesamthaft Taggelder in Höhe von Fr. 88'302.00 bezahlt worden (Klageantwort S. 3). Davon seien geleistete Prämien im Umfang von Fr. 10'253.00 abzuziehen. Die Behauptungen der Beklagten betreffend Höhe der geleisteten Krankentaggelder und der durch den Kläger bezahlten Prämien werden von diesem nicht bestritten.