5. 5.1. Der Kläger verlangt den Ersatz von Anwaltskosten in Höhe von Fr. 4'500.00 zuzüglich Verzugszins von 5 % seit dem 10. Oktober 2022. Er begründet dies damit, dass durch das rechtswidrige Verhalten der Beklagten ein Schaden von Fr. 4'500.00 entstanden sei (Rechtsbegehren Ziffer 2; Klage S. 6) bzw. dass die Anwaltskosten eine schadenersatzrechtliche Position im Zusammenhang mit der nichtgehörigen Vertragserfüllung seitens der Beklagten darstelle (Replik S. 7). Die Beklagte bestreitet diese Forderung (Klageantwort S. 7). - 15 -