der Versicherungsvertrag aufgelöst worden sei, da die Mitteilung der Beklagten nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist erfolgt (Replik S. 6 f.; Widerklageduplik S. 4 f.) und das Schreiben vom 11. März 2022 nicht rechtsgenüglich unterzeichnet worden sei (Klage S. 5; Replik S. 6 f.; Widerklageduplik S. 2 f.). So verfüge J._____ als Unterzeichnende des Schreibens vom 11. März 2022 gemäss Handelsregistereintrag der Beklagten nur über eine Kollektivunterschrift zu zweien und K._____ verfüge über kein rechtsgültiges Zeichnungsrecht (Klage S. 5; Replik S. 6; Widerklageduplik S. 2 f.).