__ ab dem 1. September 2018 zu. Es wäre jedoch dem Kläger – bei einem weiteren Betrieb der A._____ – ohne weiteres möglich gewesen, den Gegenbeweis zu erbringen und beispielsweise mittels Quittungen, Jahresrechnungen seines Unternehmens oder Steuererklärungen eine weitere Tätigkeit der A._____ zu belegen und die Behauptung der Beklagten zu widerlegen. Es erweist sich deshalb mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit als erstellt, dass der Kläger per 1. September 2018 den Betrieb der A._____ eingestellt hat.