4.5. Zusammenfassend stellt der Auszug aus dem individuellen Konto des Klägers ein klares Indiz dafür dar, dass die Tätigkeit der A._____ per 1. September 2018 eingestellt wurde. Dass die A._____ kein eigenes Bankkonto mehr führte und der Kläger gemäss dem medizinischen Bericht vom 12. Oktober 2021 angab, er sei im eigenen Lastwagengeschäft tätig und fahre selbst unregelmässig Lastwagen, lässt ebenfalls darauf schliessen, dass der Kläger den Betrieb der A._____ aufgegeben hatte. Hingegen lassen die vom Kläger aufgestellten Behauptungen und eingereichten Urkunden keinen Rückschluss auf eine Tätigkeit der A._____ ab dem 1. September 2018 zu.