Aus der E-Mail vom 31. März 2022 kann demnach lediglich entnommen werden, dass die Tätigkeit der D._____ aufgegeben worden sei und der Treuhänder des Klägers für die A._____ keine Treuhandleistungen erbracht hat. Entgegen dem Kläger kann bezüglich der Frage, ob der Kläger im September 2018 den Betrieb der A._____ eingestellt hatte, nichts aus der E-Mail vom 31. März 2022 abgeleitet werden. - 11 -