4.4.6. Der Kläger verweist zudem auf eine E-Mail seines Treuhänders vom 31. März 2022 (KB 8), aus welcher hervorgehe, dass seitens der Beklagten eine Verwechslung vorliege und nicht die Tätigkeit der A._____, sondern diejenige der D._____ eingestellt worden sei (Klage S. 5). Die Beklagte bestreitet, dass das vom Kläger beigebrachte Schreiben des Treuhänders die Behauptungen des Klägers bestätige (Klageantwort S. 4 f.).