4.4.4. Die Beklagte beruft sich weiter auf den medizinischen Bericht von Dr. med. E._____ vom 12. Oktober 2021, wonach der Kläger angegeben habe, dass er im eigenen Lastwagengeschäft arbeite und selbst unregelmässig Lastwagen fahre. Dem Versicherungsvertrag und dem Handelsregistereintrag der A._____ könne entnommen werden, dass deren Zweck der Motorfahr- zeug-Detailhandel ohne Reparaturwerkstatt sei. Da im Bericht vom 12. Oktober 2021 keine andere Tätigkeit erwähnt werde, spreche dies ebenfalls dafür, dass der Kläger die A._____ nicht mehr betrieben habe (Klageantwort S. 5). Der Kläger hat sich diesbezüglich nicht geäussert und die Behauptungen der Beklagten nicht bestritten.