Dies belege ebenfalls, dass die Einzelfirma ab September 2018 nicht mehr betrieben worden sei. Im medizinischen Bericht vom 12. Oktober 2021 sei in der Anamnese festgehalten worden, dass der Kläger im eigenen Lastwagengeschäft arbeite. Gemäss Handelsregisterauszug der A._____ sei deren Zweck der Motorfahrzeug-Detailhandel ohne Reparaturwerkstatt. Weiter behauptet die Beklagte, die A._____ sei an der Adresse Q._____ ansässig gewesen, jedoch sei die Adresse für den Versicherungsnehmer der Police im Mai 2017 auf die private Adresse des Klägers geändert worden. Weiter behauptet die Beklagte, dass die Taggeldzahlung vom 1. Juni 2021 auf den Namen der A.___