4.2. Die Beklagte bringt vor, dass der Kläger seine Erwerbstätigkeit bei der A._____ per 1. September 2018 beendet habe und der Betrieb der A._____ aufgegeben worden sei. Die A._____ sei am 31. Dezember 2018 aus dem Mehrwertsteuerregister gelöscht worden, was die Betriebsaufgabe beweise. Zudem verweist die Beklagte auf den Auszug aus dem individuellen Konto des Klägers, aus welchem hervorgehe, dass dieser ab September 2018 kein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt habe. Dies belege ebenfalls, dass die Einzelfirma ab September 2018 nicht mehr betrieben worden sei.