2.5. Mit Widerklageduplik vom 15. April 2024 hielt der Kläger an seinen Rechtsbegehren fest und beantragte die Durchführung einer Beweisverhandlung. 2.6. Mit instruktionsrichterlichem Schreiben vom 22. Mai 2024 wurde B._____ darüber informiert, dass Rechtsanwalt C._____ nicht mehr als Anwalt zugelassen und folglich nicht mehr zu dessen berufsmässigen Vertretung im vorliegenden Verfahren befugt sei. 2.6. Am 5. Dezember 2024 fand die Hauptverhandlung statt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: