1. Der Kläger und Widerbeklagte (nachfolgend: Kläger) ist gemäss Auszug aus dem Handelsregister Inhaber des Einzelunternehmens "A._____" (nachfolgend: A._____). Als solcher schloss er mit der Beklagten und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte) als Versicherer einen Vertrag über eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung als Summenversicherung ab. Der Kläger meldete bei der Beklagten am 24. September 2018 bzw. am 7. Juni 2019 je einen Schadenfall an, für welche die Beklagte Taggeldleistungen erbrachte. Am 18. Januar 2021 meldete der Kläger bei der Beklagten einen weiteren Schadenfall an. Die Beklagte richtete in der Folge Krankentaggelder aus.