2. 2.1. Die Klägerin hat mit Rechtsbegehren-Ziff. 1 ihrer Klage vom 6. Juli 2023 (auch) für die Zeit vom 1. Oktober 2017 bis 5. August 2018 einen Anspruch auf Leistungen aus beruflicher Vorsorge gegen die Beklagte geltend gemacht. Die Beklagte hielt dem in ihrer Klageantwort vom 6. September 2023 entgegen, gemäss Ziff.